Der GEB
Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern findet auch im vorschulischen Bereich zunehmend in öffentlichen Betreuungseinrichtungen statt. Diese Einrichtungen unterstützen die Eltern und Erziehungsberechtigten1 bei der Betreuung und Erziehung der Kinder und ermöglichen den Eltern eine geregelte Berufstätigkeit. Auf der Grundlage von § 5 Absatz 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) des Landes Baden‐Württemberg vertritt der GEB die Interessen der Elternschaft der Stadt Ulm. Vertreten sind die Kindertageseinrichtungen aller Träger, darunter die Kindertagesstätten der Stadt Ulm, der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche, sowie aller freiee Träger und Betriebseinrichtungen.
Ziele und Aufgaben der Arbeit des GEBs ist es, die Anregungen, Wünsche, Kritiken der Eltern und deren Kinder gegenüber der Verwaltung der Stadt Ulm und den einzelnen Trägern zu vertreten. Der GEB unterstützt die Kommunikation und Zusammenarbeit von Elternbeiräten, Erzieherinnen, Elternhaus, Träger und Stadtverwaltung. Er nimmt aktiv an der Gestaltung der Rahmenbedingungen für die institutionalisierte Kinderbetreuung teil.
Weiteres entnehmen sie bitte unserer Satzung.
Um sich ein Bild der aktuellen Positionen innerhalb des GEB zu machen, schauen sie sich doch unser Positionspapier an.