Elternbeiräte müssen mitentscheiden
Liebe Ulmer Elternbeiräte,
Nach den neuesten Beschlüssen des Landesministeriums, können die Betreuungen in den Kitas nun langsam ausgebaut werden. Inwieweit eine Betreuung über die erweiterte Notbetreuung hinaus nun in den Einrichtungen ermöglicht wird, liegt in der Hand des Trägers bzw. der Einrichtung selbst.
Es ist unser Verständnis der "Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Bildung und Aufgaben der Elternbeiräte nach § 5 des Kindertagesbetreuungsgesetzes" Abschnitt 4, dass die Elternbeiräte in die nun zu treffenden Entscheidungen einzubeziehen sind.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/…
Dies ist euer Recht als Elternbeirat und ihr solltet bei euren Leitungen entsprechend darauf hinweisen, dass ihr euch hier gerne konstruktiv einbringen wollt. Letztlich werden diese erfreut sein, wenn entsprechende Regelungen im größtmöglichen Konsens erarbeitet und kommuniniziert werden können.
Wir selbst arbeiten im Moment daraufhin, dass träger- oder stadtweite Lösungen unter Einbeziehung der Elternbeiräte (uns) getroffen werden.
Viele Grüße,
euer GEB-Team