Der GEB

Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern findet auch im vorschulischen Bereich zunehmend in öffentlichen Betreuungseinrichtungen statt. Diese Einrichtungen unterstützen die Eltern und  Erziehungsberechtigten1 bei der Betreuung und Erziehung der Kinder und ermöglichen den Eltern eine  geregelte Berufstätigkeit. Auf der Grundlage von § 5 Absatz 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) des  Landes Baden‐Württemberg vertritt der GEB die Interessen der Elternschaft der Stadt Ulm. Vertreten sind die Kindertageseinrichtungen aller Träger, darunter die Kindertagesstätten der Stadt Ulm, der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche, sowie aller freiee Träger und  Betriebseinrichtungen.

Ziele und Aufgaben der Arbeit des GEBs ist es, die Anregungen, Wünsche, Kritiken der Eltern und deren  Kinder gegenüber der Verwaltung der Stadt Ulm und den einzelnen Trägern zu vertreten. Der GEB unterstützt  die Kommunikation und Zusammenarbeit von Elternbeiräten, Erzieherinnen, Elternhaus, Träger und  Stadtverwaltung. Er nimmt aktiv an der Gestaltung der Rahmenbedingungen für die institutionalisierte  Kinderbetreuung teil. 

Weiteres entnehmen sie bitte unserer Satzung.

Um sich ein Bild der aktuellen Positionen innerhalb des GEB zu machen, schauen sie sich doch unser Positionspapier an.